Warum werden Zähler gewechselt?
Messgeräte haben je nach Bauart unterschiedliche Eichfristen. Nach Ablauf einer Eichfrist darf ein Zähler nicht einfach unbegrenzt für abrechnungsrelevante Messungen weiterverwendet werden. Je nach Zählerart und Verfahren kann ein Austausch, eine erneute Eichung oder eine Verlängerung der Eichfrist – zum Beispiel über ein zulässiges Stichprobenverfahren – in Betracht kommen.
Deshalb ist der Wechselzeitpunkt nicht für alle Zähler gleich. Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus der jeweiligen Zählerart, dem Messstellenbetreiber und den eichrechtlichen Anforderungen.
