Was gehört zu einer Kontrolle?
Je nach Sparte und Auftrag werden zum Beispiel Zugänglichkeit, sichtbare Leitungsführung, Anschlüsse, Absperreinrichtungen, Beschriftungen und erkennbare Beschädigungen kontrolliert. Bei Gas endet der Verantwortungsbereich des Netzbetreibers grundsätzlich an der Hauptabsperreinrichtung; für die dahinterliegende Kundenanlage gelten eigene Betreiberpflichten.
Eine Hausanschlusskontrolle ist deshalb keine pauschale Vollprüfung der gesamten Hausinstallation. Der genaue Prüfumfang richtet sich nach dem Auftrag.
