Warum wird Fernablesbarkeit wichtiger?
Für Wärme- und Warmwassererfassung gelten gesetzliche Vorgaben zur Fernablesbarkeit. Nicht fernablesbare Ausstattungen, die unter die Heizkostenverordnung fallen, müssen grundsätzlich bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei vorhandener fernablesbarer Ausstattung sind Nutzern monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen.
LoRaWAN oder NB-IoT sind dabei mögliche technische Übertragungswege – die Verordnung schreibt nicht vor, dass genau eine dieser Funktechnologien eingesetzt werden muss.
