Gas-Wiederinbetriebnahme

Nach einer Unterbrechung der Gasversorgung darf eine Anlage nicht einfach wieder geöffnet werden. Welche Prüfungen vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich sind, hängt davon ab, warum und an welcher Stelle die Versorgung unterbrochen wurde.

Fachkraft bei der Prüfung einer Gasinstallation
Prüfung an Gaszähler und Verbindungsstellen

Sicherheit vor Freigabe

Je nach Ausgangssituation können zum Beispiel Sichtprüfungen, Prüfungen an Verbindungsstellen, eine Gebrauchsfähigkeits- oder Dichtheitsprüfung sowie weitere Kontrollen erforderlich sein. Nach einer Unterbrechung der Anschlussnutzung sieht die TRGI definierte Prüfschritte vor.

Entscheidend ist: Die Gaszufuhr wird erst dann wieder freigegeben, wenn die für den konkreten Fall erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden und keine sicherheitsrelevanten Mängel entgegenstehen.

Dokumentierter Ablauf

Wir führen beauftragte Wiederinbetriebnahmen nach den vorgegebenen Abläufen durch und dokumentieren die ausgeführten Schritte. So bleibt für den Auftraggeber nachvollziehbar, wann und unter welchen Voraussetzungen die Anlage wieder in Betrieb genommen wurde.